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   BFH, 16.03.2016 - V B 98/15   

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https://dejure.org/2016,8940
BFH, 16.03.2016 - V B 98/15 (https://dejure.org/2016,8940)
BFH, Entscheidung vom 16.03.2016 - V B 98/15 (https://dejure.org/2016,8940)
BFH, Entscheidung vom 16. März 2016 - V B 98/15 (https://dejure.org/2016,8940)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Kein Verfahrensfehler bei Übergehen eines aus materiell-rechtlicher Sicht des FG nicht entscheidungserheblichen Beweisangebotes

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, UStG § 4 Nr 14, UStG § 4 Nr 16, UStG VZ 2006, UStG VZ 2007
    Kein Verfahrensfehler bei Übergehen eines aus materiell-rechtlicher Sicht des FG nicht entscheidungserheblichen Beweisangebotes

  • Bundesfinanzhof

    Kein Verfahrensfehler bei Übergehen eines aus materiell-rechtlicher Sicht des FG nicht entscheidungserheblichen Beweisangebotes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 4 Nr 14 UStG 2005, § 4 Nr 16 UStG 2005, UStG VZ 2006
    Kein Verfahrensfehler bei Übergehen eines aus materiell-rechtlicher Sicht des FG nicht entscheidungserheblichen Beweisangebotes

  • IWW

    § 4 Nr. 16 des Umsatzsteuergesetzes, § ... 20 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, § 4 Nr. 16 UStG, § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 76 Abs. 1 FGO, § 4 Nr. 14 UStG, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung von Erlösen für die Gestellung von Ärzten und medizinischem Hilfspersonal durch einen Verein mangels eines Verfahrensfehlers; Umfang der Sachaufklärung im finanzgerichtlichen ...

  • rewis.io

    Kein Verfahrensfehler bei Übergehen eines aus materiell-rechtlicher Sicht des FG nicht entscheidungserheblichen Beweisangebotes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung von Erlösen für die Gestellung von Ärzten und medizinischem Hilfspersonal durch einen Verein mangels eines Verfahrensfehlers

  • datenbank.nwb.de

    Absehen von einer beantragten Zeugenvernehmung, wenn diese aus materiell-rechtlicher Sicht des FG nicht entscheidungserheblich ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2016, 1049
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 01.06.2015 - X B 6/15

    Sachaufklärungsrüge hinsichtlich unterlassener Zeugenvernehmung durch das

    Auszug aus BFH, 16.03.2016 - V B 98/15
    Der materiell-rechtliche Standpunkt des FG kann folglich für die Beurteilung des Beweisantrags erst dann nicht mehr maßgebend sein, wenn im Hinblick auf die materiell-rechtliche Rechtsansicht des FG zulässige und begründete Zulassungsrügen vorgebracht worden sind, mithin in Bezug auf diese Rechtsauffassung ein selbständiger Zulassungsgrund vorliegt (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 1. Juni 2015 X B 6/15, BFH/NV 2015, 1265, unter II.2.a, m.w.N.).
  • FG München, 26.08.2015 - 2 K 1441/12

    Keine Steuerfreiheit für die Bereitstellung medizinischen Personals

    Auszug aus BFH, 16.03.2016 - V B 98/15
    Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 26. August 2015 2 K 1441/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 23.03.2021 - XI B 69/20

    Umsatzbesteuerung eines "räuberischen" Aktionärs; Anforderungen an die

    Der materiell-rechtliche Standpunkt des FG ist für die Beurteilung erst dann nicht mehr maßgebend, wenn im Hinblick auf die materiell-rechtliche Rechtsansicht des FG zulässige und begründete Zulassungsrügen vorgebracht worden sind, mithin in Bezug auf diese Rechtsauffassung ein selbständiger Zulassungsgrund vorliegt (vgl. BFH-Beschluss vom 16.03.2016 - V B 98/15, BFH/NV 2016, 1049, Rz 9, m.w.N.).
  • BFH, 10.02.2020 - XI B 93/19

    Kein Rechtsmittel gegen Fristsetzung gemäß § 364b AO

    Und es ist für die Frage, ob z.B. ein Beweisantrag entscheidungserheblich ist, von dem materiell-rechtlichen Standpunkt des FG auszugehen (vgl. BFH-Beschluss vom 16.03.2016 - V B 98/15, BFH/NV 2016, 1049, Rz 9).
  • BFH, 20.04.2021 - XI B 39/20

    Umsatzbesteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit

    Soweit der Vortrag der Klägerin als Rüge verstanden werden könnte, das FG habe seine Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) verletzt, führt auch diese nicht zum Erfolg; denn auch für die Prüfung, ob sich dem FG eine weitere Aufklärung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen, ist vom materiell-rechtlichen Standpunkt des FG auszugehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16.03.2016 - V B 98/15, BFH/NV 2016, 1049, Rz 9; vom 10.02.2020 - XI B 93/19, BFH/NV 2020, 754, Rz 11).
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