Rechtsprechung
BFH, 16.03.2016 - V B 98/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Kein Verfahrensfehler bei Übergehen eines aus materiell-rechtlicher Sicht des FG nicht entscheidungserheblichen Beweisangebotes
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, UStG § 4 Nr 14, UStG § 4 Nr 16, UStG VZ 2006, UStG VZ 2007
Kein Verfahrensfehler bei Übergehen eines aus materiell-rechtlicher Sicht des FG nicht entscheidungserheblichen Beweisangebotes
- Bundesfinanzhof
Kein Verfahrensfehler bei Übergehen eines aus materiell-rechtlicher Sicht des FG nicht entscheidungserheblichen Beweisangebotes
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 4 Nr 14 UStG 2005, § 4 Nr 16 UStG 2005, UStG VZ 2006
Kein Verfahrensfehler bei Übergehen eines aus materiell-rechtlicher Sicht des FG nicht entscheidungserheblichen Beweisangebotes - IWW
§ 4 Nr. 16 des Umsatzsteuergesetzes, § ... 20 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, § 4 Nr. 16 UStG, § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 76 Abs. 1 FGO, § 4 Nr. 14 UStG, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung von Erlösen für die Gestellung von Ärzten und medizinischem Hilfspersonal durch einen Verein mangels eines Verfahrensfehlers; Umfang der Sachaufklärung im finanzgerichtlichen ...
- rewis.io
Kein Verfahrensfehler bei Übergehen eines aus materiell-rechtlicher Sicht des FG nicht entscheidungserheblichen Beweisangebotes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung von Erlösen für die Gestellung von Ärzten und medizinischem Hilfspersonal durch einen Verein mangels eines Verfahrensfehlers
- datenbank.nwb.de
Absehen von einer beantragten Zeugenvernehmung, wenn diese aus materiell-rechtlicher Sicht des FG nicht entscheidungserheblich ist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 26.08.2015 - 2 K 1441/12
- BFH, 16.03.2016 - V B 98/15
Papierfundstellen
- BFH/NV 2016, 1049
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 01.06.2015 - X B 6/15
Sachaufklärungsrüge hinsichtlich unterlassener Zeugenvernehmung durch das …
Auszug aus BFH, 16.03.2016 - V B 98/15
Der materiell-rechtliche Standpunkt des FG kann folglich für die Beurteilung des Beweisantrags erst dann nicht mehr maßgebend sein, wenn im Hinblick auf die materiell-rechtliche Rechtsansicht des FG zulässige und begründete Zulassungsrügen vorgebracht worden sind, mithin in Bezug auf diese Rechtsauffassung ein selbständiger Zulassungsgrund vorliegt (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 1. Juni 2015 X B 6/15, BFH/NV 2015, 1265, unter II.2.a, m.w.N.). - FG München, 26.08.2015 - 2 K 1441/12
Keine Steuerfreiheit für die Bereitstellung medizinischen Personals
Auszug aus BFH, 16.03.2016 - V B 98/15
Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 26. August 2015 2 K 1441/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.
- BFH, 23.03.2021 - XI B 69/20
Umsatzbesteuerung eines "räuberischen" Aktionärs; Anforderungen an die …
Der materiell-rechtliche Standpunkt des FG ist für die Beurteilung erst dann nicht mehr maßgebend, wenn im Hinblick auf die materiell-rechtliche Rechtsansicht des FG zulässige und begründete Zulassungsrügen vorgebracht worden sind, mithin in Bezug auf diese Rechtsauffassung ein selbständiger Zulassungsgrund vorliegt (vgl. BFH-Beschluss vom 16.03.2016 - V B 98/15, BFH/NV 2016, 1049, Rz 9, m.w.N.). - BFH, 10.02.2020 - XI B 93/19
Kein Rechtsmittel gegen Fristsetzung gemäß § 364b AO
Und es ist für die Frage, ob z.B. ein Beweisantrag entscheidungserheblich ist, von dem materiell-rechtlichen Standpunkt des FG auszugehen (vgl. BFH-Beschluss vom 16.03.2016 - V B 98/15, BFH/NV 2016, 1049, Rz 9). - BFH, 20.04.2021 - XI B 39/20
Umsatzbesteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit
Soweit der Vortrag der Klägerin als Rüge verstanden werden könnte, das FG habe seine Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) verletzt, führt auch diese nicht zum Erfolg; denn auch für die Prüfung, ob sich dem FG eine weitere Aufklärung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen, ist vom materiell-rechtlichen Standpunkt des FG auszugehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16.03.2016 - V B 98/15, BFH/NV 2016, 1049, Rz 9;… vom 10.02.2020 - XI B 93/19, BFH/NV 2020, 754, Rz 11).